Das Urteil gegen den rauchenden Mieter, welches im Juli 2013 ergangen und durch die Medien bekannt geworden ist, wird möglicherweise revidiert. Das Landgericht Düsseldorf hat heute über die Berufung des beklagten Mieters gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf verhandelt.
Die Kammer hat in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass sie die Kündigung des Mietverhältnisses nach derzeitigem Beratungsstand für unwirksam hält. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss ein Vermieter die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist aussprechen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Hingegen habe die Vermieterin im Streitfall mehr als ein Jahr bis zur Kündigung verstreichen lassen, nachdem sie von der Geruchsbelästigung erfahren hatte.
Die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin hatte das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom Rauchen des Mieters ausgehende Geruchsbelästigung beschwert hätten. Das Amtsgericht hat der auf Räumung der Wohnung gerichteten Klage der Vermieterin stattgegeben. Hiergegen wendet sich der beklagte Mieter mit seiner Berufung. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist für März 2014 angekündigt.
Quelle: Justiz-Online, Meldung vom 30.01.2014