Im Dezember 2013 findet der Termin des Berufungsverfahrens im durch die Medien bekannten Fall des „rauchenden Mieters“ statt.
Der Mieter wendet sich mit seiner Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, mit dem der Mieter zur Räumung seiner Wohnung verurteilt worden ist. Die Vermieterin hatte das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom Rauchen des Mieters ausgehende Geruchsbelästigung beschwert hätten.
Nun bleibt abzuwarten, ob das Urteil in dieser Form bestehen bleibt.